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Unser Krankenhaus von morgen.

Für beste Qualität bei auskömmlicher Finanzierung.

Mit dem 8. Thüringer Krankenhausplan setzen wir die Vergütungsreform des Bundes zügig um.

 
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Die Bundesregierung hat eine Reform der Krankenhausfinanzierung in Form des sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes auf den Weg gebracht. Diese Reform wird auch erhebliche Auswirkungen auf Thüringen haben. Wie die Krankenhausstruktur im Freistaat in den nächsten Jahren tatsächlich aussehen wird, hängt maßgeblich von diesen Neuerungen ab.

 
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Warum braucht es eine Bundesreform?

Grundsätzlich steht die Krankenhausfinanzierung in Deutschland auf zwei Säulen. Es gibt ein duales Finanzierungssystem. Die Länder übernehmen die Investitionskosten für Baumaßnahmen oder die Beschaffung notwendiger Geräteausstattung.

Über die Beiträge der Versicherten zur Krankenversicherung werden die Betriebskosten refinanziert. Das beinhaltet Personal, Gebäudeerhaltung und Verbrauchsgüter. Für diesen Teil der Finanzierung ist der Bund zuständig und dieser ist dringend reformbedürftig.

 
 
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Das aktuelle System der Fallpauschalen (DRGs), in dem nur bei konkreten Behandlungen – also Fällen – auch Gelder an die Kliniken fließen, hat zu Personalmangel, Pflegenotstand und teilweise auch zu Lohndumping geführt, weil es falsche Anreize setzt. So sind bestimmte Operationen und Behandlungen besonders lukrativ. Diese wurden nicht immer nur ausschließlich bei medizinischer Notwendigkeit durchgeführt. Auch war es für die Kliniken nützlich, möglichst viele Behandlungsfälle zu erbringen, um die Einnahmen zu verbessern.

Um diesen Schwächen des Fallpauschalensystems zu begegnen, hat der Bundesgesetzgeber vor einigen Jahren bereits die Pflegepersonalkosten herausgelöst und die Kliniken erhalten seither ein gesondertes Budget für diese Kosten, unabhängig von konkreten Behandlungen.

Das genügt jedoch noch nicht. Es ist grundsätzlich notwendig, von der starren Fixierung auf Fallpauschalen wegzukommen. Kliniken sollen stattdessen auch Vorhaltekosten finanziert bekommen. Das sind Kosten, die einem Krankenhaus allein durch das Bereithalten bedarfsnotwendiger Versorgungsstrukturen, wie etwa einer Notaufnahme, Geburtsstation oder bestimmter Medizintechnik, entstehen.

Mit der Krankenhausreform des Bundes werden drei zentrale Ziele verfolgt:

  • Entökonomisierung

  • Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität

  • Entbürokratisierung des Systems

 
 
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Was ist den Ländern wichtig?

Wir haben uns als Land Thüringen intensiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, insbesondere auch mit Blick auf die ostdeutschen Besonderheiten. Denn hierzulande hat nach der Wende bereits eine Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft stattgefunden, viele kleinere Krankenhäuser verschwanden. Eine weitere Verdichtung ist nicht mehr möglich, ohne Lücken in der Erreichbarkeit zu verursachen. Jeder Standort in Thüringen ist für die flächendeckende Gesundheitsversorgung bedarfsnotwendig und muss erhalten werden.