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Mit dem 8. Thüringer Krankenhausplan sichern wir die Grundversorgung und eine hochwertige Fachmedizin.
Die Krankenhausplanung liegt in der Verantwortung der Länder. Nur so kann die bedarfsgerechte regionale Versorgungsplanung mit wesentlichen Elementen wie flächendeckender Erreichbarkeit, Beachtung demografischer Besonderheiten und der Vorhaltung notwendiger Kapazitätsreserven tatsächlich realisiert werden. Der Thüringer Krankenhausplan muss dafür alle sechs Jahre überprüft und neu bewertet werden. Dieser Prozess ist aktuell in Arbeit.
Die Planung erfolgt soweit wie möglich nach den vom Bund vorgesehenen gesetzlichen Neuerungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Damit das möglich ist, wurde bereits die notwendige Anpassung des Thüringer Krankenhausgesetzes angestoßen und vom Thüringer Landtag beschlossen.
Was wir mit der Thüringer Krankenhausplanung erreichen wollen, sind gute und effiziente Strukturen. Bei allen Entscheidungen, die wir treffen müssen, steht die Gesundheit der Thüringerinnen und Thüringer im Mittelpunkt. Es geht darum, Versorgungsstrukturen ganzheitlich zu denken und dabei die Ausgangssituation sorgfältig zu betrachten: In ländlichen Regionen Thüringens zeigt sich schon jetzt der demografische Wandel durch einen Rückgang der Einwohnerzahlen und einen steigenden Altersdurchschnitt. Das Stadt-Land-Gefälle vergrößert sich und der Fachkräftemangel wird sich weiter verschärfen.
Die Weiterentwicklung unserer Krankenhauslandschaft in Thüringen muss diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Das heißt, wir brauchen eine Anpassung der Strukturen mit Augenmaß und vor allem eine viel engere Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteure.
Das bedeutet:
ein ausgewogenes Verhältnis von Basisversorgung und Spezialisierung
eine enge Vernetzung von ambulanter Versorgung in den Arztpraxen und stationärer Versorgung in den Krankenhäusern
mit Berücksichtigung von Rettungsdiensten und Patientenlogistik
Verantwortlich für die Thüringer Krankenhausplanung ist der Krankenhausplanungsausschuss. Den Vorsitz hat das Thüringer Gesundheitsministerium. Als ständige Mitglieder gehören dem Gremium alle wesentlichen Akteure und Entscheider der Gesundheitsversorgung an.
Die Mitglieder treffen sich in regelmäßigen Abständen, um notwendige Beschlüsse zur Thüringer Krankenhausplanung gemeinsam zu beraten und vorzubereiten.
In Thüringen begann das Planungsverfahren für den Achten Thüringer Krankenhausplan mit einem Dialogprozess unter dem Motto „Zukunft.Gesundheit.Thüringen.2030“.
Im Rahmen dieses Formats gab es bis Anfang 2023 eine Reihe von Workshops zu unterschiedlichen Themen, an denen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen, der Krankenhäuser, der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, der kommunalen Ebene sowie von Patientenvertretungen teilgenommen haben.
Die sogenannte Zukunftswerkstatt war wichtig, um ein transparentes und zielgerichtetes Handeln zu gewährleisten. Die gesammelten Ideen und Vorschläge wurden dokumentiert und sind in den Krankenhausplan eingeflossen.
Als datenbasierte Entscheidungsgrundlage für den Planungsprozess diente ein sogenanntes Plangutachten. Dafür wurden die Rahmenbedingungen der Thüringer Krankenhaus- und Notfallversorgung durch einen unabhängigen Gutachter geprüft, in diesem Fall „PD - Berater der öffentlichen Hand“. Im Zuge dessen wurde die Entwicklung der Bedarfssituation im stationären Bereich während der Laufzeit des 7. Thüringer Krankenhausplans analysiert und eine Bedarfsprognose bis zum Jahr 2030 erstellt. Daran anknüpfend wurden Empfehlungen für die zukünftige Krankenhausplanung herausgearbeitet. Damit zeigt das Gutachten den Handlungsrahmen für nötige und mögliche Veränderungen auf.
Basierend auf den Ergebnissen der Zukunftswerkstatt und des Plangutachtens werden im Achten Thüringer Krankenhausplan die Rahmenbedingungen für die Thüringer Krankenhausplanung in den vier Planungsregionen Ostthüringen, Südwestthüringen, Mittelthüringen und Nordthüringen festgelegt. Ziel ist zum einen die qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte medizinische Versorgung in der Fläche für alle Thüringerinnen und Thüringer. Zum anderen geht es darum, Planungssicherheit für Budget und Personal bei den Kliniken zu schaffen. Dabei werden sowohl die demografische Entwicklung als auch die besonderen Bedarfe in bestimmten Fachbereichen, wie Geburtshilfe, Geriatrie, Herzinfarktversorgung, Schlaganfallversorgung, Psychosomatik und Psychotherapie, berücksichtigt.
Der Achte Thüringer Krankenhausplan wurde im Planungsausschuss vom 18. Juni 2024 beschlossen und am 9. Juli 2024 durch das Thüringer Landeskabinett bestätigt. Er gibt einen Orientierungsrahmen und schafft so weit, wie es derzeit möglich ist, Klarheit. Für die psychiatrischen Disziplinen kann der Planungsprozess wie vorgesehen bis zum Jahreswechsel umgesetzt werden. Für die somatischen Bereiche wird die Planlaufzeit einen beispiellosen Transformationsprozess mit sich bringen. Analog der laufenden Bundesreform wird eine weitere Konkretisierung durch die Zuteilung von Leistungsgruppen und Feststellung von Versorgungsaufträgen erfolgen. Diese sind jeweils an bestimmte Mindestanforderungen geknüpft, was die Technik, die Zahl der Fachärzte und Behandlungsfälle angeht. Der Achte Thüringer Krankenhausplan gilt von 2024 bis 2030 für die Dauer von sechs Jahren.
Im Rahmen des 8. Thüringer Krankenhausplans sollen mit Wirkung zum 1. Januar 2025 die Versorgungsaufträge in den psychiatrischen Fächern zugewiesen werden. Der 8. Thüringer Krankenhausplan setzt die bestehende Planungssystematik fort und weist Versorgungsaufträge in den folgenden drei Fachgebieten zu:
Psychiatrie und Psychotherapie
Psychosomatik und Psychotherapie
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Die Thüringer Krankenhäuser wurden per Anschreiben aufgefordet, ihre Anträge bis zum 16. August 2024 an die Planungsbehörde zu übermitteln. Im Rahmen der Antragsstellung nutzten acht Antragsteller das Angebot, ihren Antrag vor dem Krankenhausplanungsausschuss vorzustellen. Die Anhörungen fanden am 12. und 13. September statt. Die weitere Umsetzung läuft planmäßig und es ist davon auszugehen, dass die Feststellungsbescheide wie vorgesehen zum Jahresbeginn 2025 erlassen werden können.