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Unser Krankenhaus von morgen.

Für die richtige Versorgung am richtigen Ort.

Mit dem 8. Thüringer Krankenhausplan sichern wir die Grundversorgung und eine hochwertige Fachmedizin.

 
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Die Krankenhausplanung liegt in der Verantwortung der Länder. Nur so kann die bedarfsgerechte regionale Versorgungsplanung mit wesentlichen Elementen wie flächendeckender Erreichbarkeit, Beachtung demografischer Besonderheiten und der Vorhaltung notwendiger Kapazitätsreserven tatsächlich realisiert werden. Der Thüringer Krankenhausplan muss dafür alle sechs Jahre überprüft und neu bewertet werden. Dieser Prozess ist aktuell in Arbeit.

Die Planung erfolgt soweit wie möglich nach den vom Bund vorgesehenen gesetzlichen Neuerungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Damit das möglich ist, wurde bereits die notwendige Anpassung des Thüringer Krankenhausgesetzes angestoßen und vom Thüringer Landtag beschlossen.

 
 
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Die Ziele.

Was wir mit der Thüringer Krankenhausplanung erreichen wollen, sind gute und effiziente Strukturen. Bei allen Entscheidungen, die wir treffen müssen, steht die Gesundheit der Thüringerinnen und Thüringer im Mittelpunkt. Es geht darum, Versorgungsstrukturen ganzheitlich zu denken und dabei die Ausgangssituation sorgfältig zu betrachten: In ländlichen Regionen Thüringens zeigt sich schon jetzt der demografische Wandel durch einen Rückgang der Einwohnerzahlen und einen steigenden Altersdurchschnitt. Das Stadt-Land-Gefälle vergrößert sich und der Fachkräftemangel wird sich weiter verschärfen.

Die Weiterentwicklung unserer Krankenhauslandschaft in Thüringen muss diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Das heißt, wir brauchen eine Anpassung der Strukturen mit Augenmaß und vor allem eine viel engere Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteure.

Das bedeutet:

  • ein ausgewogenes Verhältnis von Basisversorgung und Spezialisierung

  • eine enge Vernetzung von ambulanter Versorgung in den Arztpraxen und stationärer Versorgung in den Krankenhäusern

  • mit Berücksichtigung von Rettungsdiensten und Patientenlogistik

 
 
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Die Entscheider.

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Verantwortlich für die Thüringer Krankenhausplanung ist der Krankenhausplanungsausschuss. Den Vorsitz hat das Thüringer Gesundheitsministerium. Als ständige Mitglieder gehören dem Gremium alle wesentlichen Akteure und Entscheider der Gesundheitsversorgung an.

Die Mitglieder treffen sich in regelmäßigen Abständen, um notwendige Beschlüsse zur Thüringer Krankenhausplanung gemeinsam zu beraten und vorzubereiten.

 
 
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Der Prozess.